Erklärung zur Barrierefreiheit von odin-info.de

(Stand: 04.02.2021)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (odin-info.de). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04. Februar 2021 vorgenommenen Selbstprüfung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführten Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG RCI in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Dokumente sind zum Großteil nicht barrierefrei. Sie werden durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
  • Barrierefreie Formulare (z. B. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene als ausfüllbare und barrierefreie Formulare umgearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Kontraste sind an einigen Stellen eventuell noch nicht ausreichend.
  • An einigen Stellen ist die Seite noch nicht ohne Farbe nutzbar.
  • Die Syntax ist auf einigen Unterseiten eventuell noch nicht vollkommen korrekt.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie das Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie das Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot odin-info.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-0
Telefax: 06221 5108-48549
E-Mail: kommunikation(at)bgrci.de

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen. Das Gebärdentelefon der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Zum Gebärdensprachtelefon wechseln

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sollten Sie der Ansicht sein, durch nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von medienshop.bgrci.de in Ihren Rechten aus dem BGG benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de