Allgemeine Informationen

Zwischen einer Tätigkeit mit krebserzeugenden bzw. keimzellmutagenen Gefahrstoffen und dem eventuellen Auftreten einer Berufskrankheit können viele Jahre vergehen. Es ist daher möglich, dass betroffene Arbeitnehmende diese Tätigkeit längst aufgegeben haben oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, wenn bei ihnen eine Erkrankung festgestellt wird. Der ursächliche Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit wird dann unter Umständen nicht mehr erkannt.

In der Bundesrepublik Deutschland werden deshalb bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen und für beruflich strahlenexponierte Personen zusätzlich zu den Erst- und Nachuntersuchungen auch nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden aus einer solchen Tätigkeit angeboten.

Was ist ODIN?

Der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) ist eine zentrale Dienst­leistungs­einrichtung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und wurde als Gemeinschafts­projekt ins Leben gerufen. Die Berufs­genossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat die Aufgabe übernommen und ODIN im Jahr 1987 bei Ihrer Hauptverwaltung in Heidelberg eingerichtet.
Durch ODIN stellen die Unfallversicherungsträger sicher, dass auch nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserzeugenden bzw. keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.

Was macht ODIN?

ODIN organisiert im Auftrag der beteiligten Unfallversicherungsträger arbeitsmedizinische Vorsorge für Personen, die im Laufe ihres Berufslebens eine Tätigkeit mit krebser­zeugenden bzw. keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen ausgeübt haben. Dies gilt sowohl für Personen, die bisher schon nach altem Recht nachgehend untersucht wurden, als auch für diejenigen, denen nach der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge nachgehende Vorsorge anzubieten sind.

Was ist nachgehende Vorsorge?

Die nachgehende Vorsorge ist eine spezielle Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie wird erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und einer vorangegangenen Tätigkeit mit Exposition gegenüber krebserzeugenden bzw. keimzellmutagen Stoffen und Gemischen der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung angeboten. Wenn es die Betreffenden wünschen, können sie diese Art von arbeitsmedizinischer Vorsorge bis ins hohe Alter nutzen, ohne dass ihnen oder ihrer Krankenkasse hierfür Kosten entstehen.